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Überbrückungshilfe: Fortsetzung im Sommersemester 2021

Die Überbrückungshilfen für Studierende in Notlage werden vom Bundesministerium für Bildung und Forschung bis voraussichtlich September 2021 weiterhin angeboten.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat am 12. Februar 2021 entschieden, die Überbrückungshilfen für Studierende nahtlos fortzusetzen und auch für das gesamte Sommersemester 2021 anzubieten. Leipziger Studierende in pandemiebedingten Notlagen können den Zuschuss damit voraussichtlich bis September 2021 beim Studentenwerk Leipzig beantragen. 

Die Überbrückungshilfen für Studierende in pandemiebedingten Notlagen stellt das BMBF den Studierenden- und Studentenwerken in Deutschland zur Verfügung und legt die Richtlinien zu den Rahmenbedingungen der Förderung fest. Diese Hilfe wurde im ersten Lockdown ins Leben gerufen und im November 2020 erneut gestartet. 

Die Überbrückungshilfe kann ausschließlich online beantragt werden.

BMBF-Hotline zur Überbrückungshilfe:
Telefon: +49 0800 26 23 003
E-Mail: ueberbrueckungshilfe-studierende@bmbf.bund.de 

Servicezeiten der Hotline:

  • Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr
  • Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr

Da es im Zuge der ersten Überbrückungshilfe viele Fragen von Studierenden gab, haben wir die wichtigsten Fragen zur Antragstellung sowie technische Hinweise zusammengetragen:


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