Jetzt den Weiterförderungsantrag stellen um lückenlosen Geldfluss zu sichern.
Um eine lückenlose BAföG-Förderung zu gewährleisten, sollte der Folge-Antrag noch im Juli beim Amt für Ausbildungsförderung gestellt werden, wenn der Bewilligungszeitraum im August endet. Erstanträge sollten so früh wie möglich gestellt werden.
Nutzen Sie für den Antrag bitte die Online-Ausfillhilfe. So können Fehler vermieden und die Vollständigkeit der Angaben verbessert werden (Prüf-Button unten links). Falls Sie über einen neuen Personalausweis verfügen, ist Ihr Antrag mittels elektronischem Identitätsnachweis auch ohne Unterschrift gültig und kann direkt an uns übermittelt werden. Das Datum der erfolgreichen Übertragung gilt als Antragsdatum. Sie haben die Möglichkeit, sich den übermittelten Antrag als PDF herunterzuladen. Falls Sie keinen elektronischen Identitätsnachweis erbringen können: Drucken Sie den Antrag bitte aus und schicken ihn unterschrieben per Post an das Amt für Ausbildungsförderung. (Die PDF-Datei bitte nicht per Mail versenden!) Dies ist erforderlich, da Ihre Unterschrift (ohne elektronischen Identitätsnachweis) im Original benötigt wird. Die für die Bearbeitung Ihres Antrags erforderlichen Unterlagen werden Ihnen in einer Liste angezeigt.
Bei Fragen wenden Sie sich jederzeit an ihre/n zuständige/n Sachbearbeiter/in oder besuchen Sie den BAföG-Service im SSZ.