Aufgrund der COVID-19-Pandemie soll die Regelstudienzeit verlängert werden. Somit hätten Studierende bis zu zwei Semester länger Anspruch auf BAföG-Förderung.
Am 29. Dezember 2020 trat eine Änderung im Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz in Kraft, nach der die Regelstudienzeit für Studierende um ein beziehungsweise zwei Semester verlängert wird. Dadurch soll der BAföG-Anspruch für maximal zwei Semester mehr bestehen.
Konkret soll für Studierende, die im SS 2020 immatrikuliert waren, eine individuelle Regelstudienzeit + 1 Semester gelten. Diese Regelung wirkt sich unmittelbar auf die Dauer der BAföG-Förderung aus. Berücksichtigt wird ebenfalls das WS 2020/21. Der Gesetzesentwurf kann auf der Webseite des Freistaates Sachsen eingesehen werden.
Aktuell müssen jedoch noch offene Fragen der Umsetzung dieser Gesetzesänderung mit der Landesdirektion Sachsen als unsere Fachaufsichtsbehörde beziehungsweise mit dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus abgestimmt werden. Nur so ist eine einheitliche Vorgehensweise unter allen Ämtern für Ausbildungsförderung zu gewährleisten.
Weitere Informationen zum Thema folgen in Kürze.