BAföG-Empfänger:innen sollen mit einem Heizkostenzuschuss von 230€ unterstützt werden.
Der geplante Heizkostenzuschuss für BAföG-Empfänger:innen soll von ursprünglich 115€ auf 230€ verdoppelt werden.
Die wichtigsten Fakten:
- Der Zuschuss wird von ursprünglich 115 Euro auf 230 Euro verdoppelt und soll nur einmalig ausgezahlt werden.
- Berechtigt sein sollen Studierende, die mindestens einen Monat im Zeitraum von Oktober 2021 bis März 2022 BAföG bezogen haben und nicht bei ihren Eltern leben.
- Zunächst muss der Bundestag das Gesetz beschließen (voraussichtlich bis 1. Juni 2022).
- Der Zuschuss soll antragslos und automatisch an die BAföG-Empfänger:innen ausgezahlt werden.
- Bitte beachten: Haben sich Ihre Kontaktdaten oder Bankverbindung geändert, wenden Sie sich bitte umgehend an die zuständigen BAföG-Sachbearbeiter:innen, damit der Zuschuss auch auf dem richtigen Konto landet. Den richtigen Kontakt finden Sie auf unserer Seite „Ihre BAföG-Sachbearbeiter:innen“.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat zu dem Thema auch eine FAQ-Seite eingerichtet: