Der Freistaat Sachsen und die sächsischen Studentenwerke haben eine gemeinsame Zielvereinbarung unterzeichnet. Mit der Regelung über die Verteilung der Investitionszuschüsse können die Studentenwerke ihre Modernisierungsmaßnahmen sicherer planen.
Am 29. August haben die Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst in Sachsen, Dr. Eva-Maria Stange und die Geschäftsführer der vier sächsischen Studentenwerke eine gemeinsame Zielvereinbarung unterschrieben. Darin wird u.a. die Verteilung der für 2020 vorgesehenen Investitionszuschüsse von 7 Mio. Euro auf die vier sächsischen Studentenwerke geregelt.
Für das Studentenwerk Leipzig sind dabei 2,4 Mio. Euro, davon 1,6 Mio. Euro Landeszuschuss für eine Sanierungsmaßnahme in Leipzigs größtem Studentenwohnheim, vorgesehen. Durch die Vereinbarung soll eine größere Planungssicherheit für die Studentenwerke erreicht werden.
Auf Basis dieser Zielvereinbarung plant das Studentenwerk Leipzig nun die Sanierung und Modernisierung des Studentenwohnheims in der Straße des 18. Oktober 23 bis 33. Mit 1.090 Plätzen ist es die größte Studentenwohnanlage in Leipzig. In dem Haus Nr. 33 mit rund 200 Wohnheimplätzen sollen vor allem Haustechnik- und Sanitäranlagen sowie Küchen und Fußböden modernisiert und die Möblierung erneuert werden. Die Baumaßnahme soll im März 2020 beginnen und bis September abgeschlossen sein, damit das Wohnheim zum Wintersemester 2020/21 wieder neu bezogen werden kann.
Mit dieser Förderung des Freistaates wird es möglich, nach der Baumaßnahme die sozialverträglichen Mietpreise in dem Studentenwohnheim zu erhalten. Ohne die staatliche Förderung müsste das Studentenwerk die Baukosten auf die Miete umlegen. Das hätte zur Folge, dass die Grundmiete in dem Wohnheim nach der Sanierung um 28 Euro pro Platz und Monat steigt.
Aktuell und in den kommenden Jahren bestehen hohe und zunehmende Sanierungs- und Ersatzinvestitionsbedarfe in den größtenteils nach der Wende mithilfe von Projektzuschüssen sanierten Studentenwohnheimen. Bei den aktuellen Sanierungsprojekten zeigt sich, dass die aus den sozialverträglichen Mietpreisen erwirtschafteten Rücklagen nicht ausreichen, um eine Refinanzierung von Ersatzinvestitionen und Großinstandhaltungen rein aus Eigenmitteln zu gewährleisten.
Um bedarfsgerechte, kostengünstige Mietpreise für die Studierenden in den Studentenwohnheimen zu erhalten, ist eine staatliche Förderung der anstehenden Modernisierungsmaßnahmen zwingend erforderlich.
Sachsens Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange betont: „Ich bin froh, dass mit diesen Investitionszuschüssen erstmals seit vielen Jahren wieder ein Wohnheimneubau realisiert werden kann. Staatsregierung und Landtag haben die Mittel für die vier sächsischen Studentenwerke enorm gesteigert, auch um die bauliche und technische Qualität der Mensen und Wohnheime zu verbessern. Die vorgesehenen Investitionen sind Investitionen in die Anziehungskraft Sachsens als Studienstandort. Besonders für Studierende aus dem Ausland und solche mit geringem Einkommen ist der Wohnheimbau von großer Bedeutung, weil er dafür sorgt, dass sie sich in Hochschulnähe wohl fühlen und gleichzeitig der Wohnungsmarkt im Bereich der kleineren und preisgünstigen Wohnungen entlastet wird.“